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Forschungsförderung der D3G: Inhaltliche Ausrichtung und Antragskriterien

Nach der Satzung (§2) fördert die D3G „gruppenanalytische Forschung und Weiterentwicklung der theoretischen und praxeologischen Grundlagen der Gruppenanalyse in Auseinandersetzung mit psychoanalytischen, sozialpsychologischen und weiteren relevanten Theorien sowie mit Forschungsergebnissen aus anderen wissenschaftlichen Gebieten“.

 

1. Inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunktsetzung der Forschungsförderung


Inhaltlich ist die Forschungsförderung der D3G ausgerichtet auf die Initiierung von quantitativ oder qualitativ ausgerichteten Forschungsarbeiten

  • zur Praxis und Wirksamkeit gruppenanalytischer Ansätze in stationärer und ambulanter Gruppenpsychotherapie, auch im Vergleich zu anderen Gruppenmethoden und zur Einzelpsychotherapie,
  • zu Prozessverläufen im Verhältnis von Einzelnen und Gruppe sowie in Abhängigkeit von Leitungsmerkmalen, Settings und Rahmenbedingungen,
  • zur Anwendung von gruppenanalytischem Wissen und Können in Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit, Pädagogik, Gesellschaftspolitik und Organisationsentwicklung,
  • sowie zur weiteren theoretischen Fundierung der Gruppenanalyse durch historische Analysen und die Integration neuer Erkenntnisse aus anderen Wissenschaftsgebieten.

Der Schwerpunkt liegt auf der Förderung von NachwuchswissenschaftlerInnen. Durch gezielten Einsatz der Fördermittel sollen diese auf Forschung zu gruppenanalytisch relevanten Fragestellungen motiviert und unterstützt werden.

 

2. Kriterien für die Vergabe von Forschungsmitteln


Anträge zur Forschungsförderung nimmt der Beirat der D3G für Wissenschaft und Forschung (BWF) entgegen. Er empfiehlt dem Vorstand (VS) der D3G geeignete Forschungsvorhaben zur Beschlussfassung über die Mittelvergabe.
Falls der VS dieser Empfehlung nicht folgt, entscheidet die jeweils nächste MV abschließend über die Mittelvergabe.
Anträge auf Forschungsförderung (5-10 Seiten) können bis 31.12. jedes Jahres beim BWF eingereicht werden. E-mail: hbrandes.praia@dont-want-spam.gmail.com. Über sie wird dann spätestens zum Zeitpunkt der D3G-MV, üblicherweise im Mai, entschieden.


Die Mittelvergabe ist orientiert an den im Forschungssektor üblichen Kriterien:

  1. Sind theoretischer Hintergrund und Stand der Forschung zum Thema hinreichend dargestellt.
  2. Liegen kohärente und nachvollziehbare Forschungsziele vor? Stehen diese in nachvollziehbarem Zusammenhang mit der Theorie und dem Stand der Forschung?
  3. Stehen Fragestellung, Hypothesen, Erwartungen bzw. Vorhersagen in einem erkennbaren und nachvollziehbaren Zusammenhang mit den Zielen?
  4. Stehen die beabsichtigten Forschungsmethoden (quantitativ oder qualitativ; Stichprobengröße; Auswertung) in einem erkennbaren und nachvollziehbaren Zusammenhang mit den Hypothesen und Erwartungen?
  5. Können die gewählten Methoden im Rahmen des Arbeitsprogramms sinnvoll eingesetzt werden?
  6. Stehen die beantragten Mittel in einem erkennbaren und sinnvollen Verhältnis zum Arbeitsprogramm?

3. Die Ergebnisse der Forschungsförderung werden auf den jährlichen BWF-Tagungen vorgestellt und gehen in die Berichterstattung des BWF gegenüber der MV ein.