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Rahmengeschäftsordnung für Fachgruppen der D3G

Rahmengeschäftsordnung für Fachgruppen der D3G

Jede Fachgruppe gibt sich eine Geschäftsordnung. Durch diese regelt die Fachgruppe so viel wie nötig und so wenig wie möglich. Damit soll eine lebendige Entwicklung der FG ermöglicht werden.

 

Die Satzung der D3G bildet dabei den Rahmen, in dem sich eine Fachgruppe bewegt.

 

  1. Name der Fachgruppe
  2. Zweck der Fachgruppe
    Welche Aufgaben übernimmt die FG innerhalb der D3G entsprechend der Satzung. (Mitarbeit bzw. Mitgestaltung von fachgruppenbezogenen Tagungen und anderen Veranstaltungen der D3G)
  3. Wer kann außer den Mitgliedern der Gesellschaft teilnehmen?
  4. Wie oft trifft sich die Fachgruppe?
    (Mindestangabe/-verpflichtung, mehr kann immer sein)
  5. Regelung der Zusammenarbeit mit dem Vorstand und anderen Gremien der D3G.
    Satzungsgemäß gibt es ein jährliches Treffen der FachgruppensprecherInnen mit dem Vorstand
  6. Wahlordnung der FachgruppensprecherInnen und StellvertreterInnen
  7. Dauer der Amtszeit und Anzahl möglicher Wiederwahlen
    (nur wenn eine zeitliche Begrenzung gewünscht wird)
  8. FachgruppensprecherInnen und deren StellvertreterInnen vertreten die Belange der Fachgruppe und repräsentieren auch die D3G, als eine Fachgesellschaft.
    Da die außerordentliche Mitgliedschaft lediglich ein Interesse an Gruppenanalyse, nicht eine gruppenanalytische Ausbildung mit der entsprechenden fachlichen Qualifikation voraussetzt, sollten sie ordentliche Mitglieder der Gesellschaft sein. Ausnahmen davon bedürfen der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung.