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Aus- und Weiterbildungsrichtlinien der Deutschen Gesellschaft für Gruppenanalyse und Gruppenpsychotherapie

Die Ernennung und das Führen von Zusatzbezeichnungen gemäß §3 und §4 der Weiterbildungsrichtlinien ist an die ordentliche Mitgliedschaft in der D3G gebunden.

 

§ 1 Träger der Aus- und Weiterbildung

 

1.1

Die Aus- und Weiterbildung findet in der Regel an von der Gesellschaft D3G anerkannten Aus- und Weiterbildungsstätten statt, die die Qualifikation zur Gruppenanalytikerin und zum Gruppenanalytiker gemäß den Richtlinien der Gesellschaft bescheinigen.

1.2

Gruppenselbsterfahrung und Gruppensupervision müssen von            Gruppenlehranalytikerinnen resp. Gruppenlehranalytikern durchgeführt werden, die von der Gesellschaft anerkannt sind.

1.3

Durchführung und Koordination von Gruppenselbsterfahrung, Supervision und Theorie basieren auf einer konzeptuellen Begründung im Rahmen eines curricularen Gesamtkonzeptes einer anerkannten Weiterbildungsstätte.

 

Begründete Ausnahmen zu § 1 Pkt. 1 – 3 bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung nach Empfehlung durch die Weiterbildungskommission.

 Die von der D3G anerkannten Weiterbildungsstätten können in begründeten Ausnahmefällen Gruppenlehranalytikerinnen und Gruppenlehranalytiker ernennen, die nicht die Kriterien der
Weiterbildungsordnung der D3G erfüllen oder nicht Mitglied der D3G werden möchten.
Dies ist der Weiterbildungskommission mitzuteilen, die wiederum dem Vorstand die Annahme oder bei begründeten Zweifeln die Ablehnung empfiehlt. Der Vorstand bringt diese Empfehlung zur Entscheidung in die Mitgliederversammlung ein.

 

§ 2 Mindestanforderungen für die ordentliche Mitgliedschaft

 

2.1

Mindestanforderungen für die ordentliche Mitgliedschaft

  • 160 Dstd. gruppenanalytische Selbsterfahrung. Bei Nachweis einer anderen psychodynamischen Gruppenselbsterfahrung können bis zu 80 Dstd. anerkannt werden.
  • 160 Std. psychodynamische Theorie, davon mindestens 80 Stunden gruppenanalytische Theorie
  • 80 Dstd. Leitung gruppenanalytischer Gruppen unter Supervision
  • 45 Dstd. Gruppensupervision (oder 45 Std. Einzelsupervision)
2.2

Mindestanforderungen für die ordentliche Mitgliedschaft bei Nachweis einer Aus- und Weiterbildung in analytischer oder tiefenpsychologisch fundierter Einzelpsychotherapie:

  • 80 Dstd. gruppenanalytische Selbsterfahrung
  • 160 Std. psychodynamische Theorie, davon mindestens 80 Stunden gruppenanalytische Theorie; Theorieanteile aus der einzelpsychotherapeutischen Ausbildung können anerkannt werden.
  • 80 Dstd. Leitung gruppenanalytischer Gruppen unter Supervision
  • 45 Dstd. Gruppensupervision (oder 45 Stunden Einzelsupervision)

 

 

§ 3 Qualifikationen für die Ernennung zum Gruppenlehranalytiker der Gesellschaft.

 

Diese Qualifikation befähigt zur Gruppenlehranalyse und Gruppenlehrsupervision.

 

  • Nach Abschluss der Aus- und Weiterbildung fünf Jahre gruppenanalytische Leitung von Gruppen mit insgesamt mindestens 300 Gruppensitzungen
  • Mindestens 3 Jahre ordentliches Mitglied der D3G
  • Dozententätigkeit von min. 20 Dstd. in Gruppenanalyse
  • Vortrag oder Veröffentlichung im Bereich der Gruppenanalyse vor/für eine Fachöffentlichkeit
  • Der Antrag auf Anerkennung als Gruppenlehranalytikerin resp. Gruppenlehranalytiker ist bei der Weiterbildungskommission zu stellen.
  • Auf Antrag können in Ausnahmefällen geeignete Gruppenanalytikerinnen resp. Gruppenlehranalytiker mit der Übernahme von Aufgaben einer Gruppenlehranalytikerin resp. eines Gruppenlehranalytikers zeitlich befristet beauftragt werden. Anträge zu Ausnahmen werden von der gesamten WBK geprüft.

 

§ 4 Weitere Qualifikationen, die von der Gesellschaft vergeben werden.

  • Gruppenanalytische Supervisorin und Organisationsberaterin – Gruppenanalytischer Supervisor und Organisationsberater
  • Gruppenanalytische Balintgruppenleiterin – Gruppenanalytischer Balintgruppenleiter
4.1

Von der D3G kann als Gruppenanalytische Supervisorin und Organisationsberaterin resp. Gruppenanalytischer Supervisor und Organisationsberater anerkannt werden, wer nachweist, dass er

  • mindestens drei Jahre in einer Organisation tätig war
  • mindestens drei Jahre als Gruppenanalytikerin/Gruppenanalytiker gearbeitet hat
  • mindestens drei Jahre ordentliches Mitglied der D3G ist
  • mindestens zwei Jahre gruppenanalytische Supervision und/oder Organisationsberatungen unter regelmäßiger Supervision durchgeführt hat (mindestens 20 Dstd. Gruppensupervision  oder 20 Std. Einzelsupervision).
  • mindestens 20 kasuistische Seminare (à 1 Dstd.) absolviert hat
  • an mindestens 30 Theorieveranstaltungen (à 1 Dstd.) zur Theorie der gruppenanalytischen Organisationsentwicklung, Institutionsanalyse und Grundkenntnissen zu anderen Organisationsentwicklungsansätzen teilgenommen hat.

   

Wenn mit dem Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft die Voraussetzungen für die Zusatzqualifikation Gruppenanalytischer Supervisor und Organisationsberater resp. Gruppenanalytische Supervisorin und Organisationsberaterin (gem. WBR) erfüllt sind, kann die in den Aus- und Weiterbildungsrichtlinien geforderte Frist von drei Jahren entfallen.

Das bedeutet, dass der Antrag auf die Zusatzqualifikation gemäß § 4.1 zeitgleich mit dem Antrag auf Ordentliche Mitgliedschaft (§ 2) gestellt werden kann.

 

Die Weiterbildung muss an von der D3G anerkannten Weiterbildungs-stätten und/oder bei D3G-anerkannten Gruppenanalytischen Supervisorinnen und Organisationsberaterinnen resp. Supervisoren und Organisationsberatern stattfinden oder denen kooperierender Fachgesellschaften.

4.2

Von der D3G kann als Gruppenanalytische Balintgruppenleiterin resp. Gruppenanalytischer Balintgruppenleiter anerkannt werden, wer nachweist, dass er

  • mindestens drei Jahre psychoanalytisch und/oder tiefenpsychologisch tätig war
  • mindestens drei Jahre als Gruppenanalytikerin resp. Gruppenanalytiker tätig war
  • mindestens seit drei Jahren ordentliches Mitglied der D3G ist
  • mindestens an 35 Sitzungen Balintgruppen (à 1 Dstd.) teilgenommen hat. Balintgruppenerfahrung aus der Aus- und Weiterbildung werden angerechnet.
  • mindestens zwei Jahre eine kontinuierliche Balintgruppe unter regelmäßiger Supervision (min. 10 Sitzungen, in der Regel in einer Gruppe à 1 Dstd.) geleitet hat. Die Supervision muss bei von der D3G oder kooperierenden Fachgesellschaften anerkannten Balintgruppen-leiterinnen resp. –leitern erfolgen.
  • Teilnahme an Balintleiterseminaren mit mindestens 30 Sitzungen (à 1 Dstd.). Entsprechende Inhalte der Gruppenanalytischen Aus- und Weiterbildung werden angerechnet.

Anmerkung: Dpst. bedeutet 90 Minuten, Std. 45 Minuten

 

Stand 26.05.2019