Die folgenden Eckpunkte sind nicht Teil der Satzung der Gesellschaft. Im Rahmen der Satzungsdiskussion wurde Einvernehmen darüber erzielt, dass diese Eckpunkte bei der Entwicklung der Weiterbildungsrichtlinien durch die Gesellschaft berücksichtigt werden sollen.
1. Mindestanforderungen für die ordentliche Mitgliedschaft
2. Mindestanforderungen für die ordentliche Mitgliedschaft bei Nachweis einer Weiterbildung in analytischer oder tiefenpsychologisch-fundierter Einzelpsychotherapie:
3. Gruppenselbsterfahrung und Gruppensupervision müssen von Gruppenlehranalytikern durchgeführt werden, die von der Gesellschaft anerkannt sind.
4. Qualifikation für die Ernennung zum Gruppenlehranalytiker der Gesellschaft:
5. Weitere Qualifikationen die von der Gesellschaft vergeben werden:
Diese sollen auf der Grundlage der bisherigen Richtlinien für diese Zusatzqualifikationen und Erfahrungen weiterentwickelt werden.
6. Die von der Gesellschaft anerkannten Weiterbildungsstätten und die Gruppenlehranalytiker der Gesellschaft haben im Hinblick auf Kandidaten, die eine therapeutische Tätigkeit anstreben, die Verpflichtung für die Anerkennung ihrer Ausbildungen durch die KV und staatliche Stellen Sorge zu tragen (z.B. durch Kooperationsverträge) und ihre Weiterbildungskandidaten darüber zu informieren.
