Beitragsordnung

  1. Der Jahresbeitrag beträgt 200,00 € für ordentliche Mitglieder. Affiliierte Mitglieder zahlen drei Viertel, außerordentliche Mitglieder ein Viertel des jeweiligen Jahresbeitrags.

  2. Der Beitrag wird jeweils im Januar eines Jahres fällig, bei Neueintritt sofort.

  3. Erfolgt der Eintritt in die Gesellschaft nach dem 30.09. eines Jahres, ist nur ein halber Jahresbeitrag fällig. Mitglieder der bisherigen Sektionen des DAGG, die in 2011 in die neue Gesellschaft eintreten, zahlen für 2011 einen Beitrag von 50,00 €.

  4. Der Mitgliederbeitrag wird im Einzugs-/Lastschriftverfahren eingezogen. Bei Rückweisung/- Belastung oder Widerspruch seitens der kontoführenden Bank oder des Mitglieds wird eine Verwaltungspauschale von 20,- Euro erhoben.

  5. Ehrenmitglieder der Gesellschaft und Ehrenmitglieder des DAGG und seiner Sektionen sind von der Beitragszahlung befreit.

  6. Der Beitrag für ordentliche und affiliierte Mitglieder ohne oder mit geringfügigem eigenem Einkommen kann auf schriftlichen Antrag auf ein Viertel des jeweiligen Jahresbeitrags reduziert werden. Die Ermäßigung gilt jeweils für ein Jahr und ist dann erneut zu beantragen.

  7. Mitglieder ab dem 67. Lebensjahr zahlen auf einmaligen Antrag einen ermäßigten Beitrag in Höhe eines Viertels des jeweiligen Jahresbeitrags.

Beschlossen in der Gründungsversammlung der Deutschen Gesellschaft für Gruppenanalyse und Gruppenpsychotherapie am 15.10.2011 in Berlin